Ergänzende Bedingungen für Geschäftskunden
Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Miet-, Rückgabe- und Haftungsbedingungen von WW-Sound. Bei Widersprüchen gehen sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten sie nicht.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
2. Angebot, Annahme und Vertretung
Ein Angebot von WW-Sound ist bis zu dem darin genannten Datum verbindlich. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Mieter zustande.
Die Person, die das Angebot für den Mieter annimmt, sichert zu, zur Vertretung des Mieters berechtigt zu sein. Name, Funktion, Zeitpunkt und technische Kennung der Annahme werden zu Nachweiszwecken gespeichert.
Vertragspartner und Mieter ist ausschließlich das im Angebot genannte Unternehmen, nicht die handelnde Person.
3. Kein Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Das Widerrufsrecht der §§ 312g, 355 BGB steht nur Verbrauchern zu.
4. Preise und Umsatzsteuer
Alle Preise sind Endpreise in Euro. WW-Sound ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer aus.
Der Mieter kann aus Rechnungen von WW-Sound folglich keine Vorsteuer geltend machen. Der Rechnungsbetrag ist der vollständige Aufwand; ein Umsatzsteueranteil ist darin nicht enthalten und wird nicht nachträglich ausgewiesen.
5. Zahlung, Zahlungsziel und Verzug
Die Rechnung wird in Textform an die vom Mieter benannte Rechnungsanschrift übermittelt. Sie ist ohne Abzug innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels zu begleichen; ist kein Zahlungsziel genannt, ist die Rechnung sofort fällig.
Nach Ablauf des Zahlungsziels tritt Verzug ein, spätestens jedoch dreißig Tage nach Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € berechnet (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
WW-Sound ist berechtigt, die Übergabe von einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung sowie von der Hinterlegung einer Kaution abhängig zu machen. Eine Kaution ist kein Bestandteil des Mietpreises und wird nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe erstattet.
6. Eigentum an der Mietsache
Die Mietgegenstände bleiben durchgehend Eigentum von WW-Sound. Der Mieter erwirbt zu keinem Zeitpunkt Eigentum daran.
Der Mieter darf die Mietgegenstände weder veräußern, verpfänden, zur Sicherheit übereignen noch Dritten überlassen. Werden die Mietgegenstände gepfändet oder greifen Dritte auf sie zu, hat der Mieter unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, WW-Sound in Textform zu unterrichten und auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Die Kosten einer notwendigen Intervention trägt der Mieter.
Der Mieter hat bei einer drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit unverzüglich zu informieren.
7. Obhut, Gefahrtragung und Versicherung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts, des Diebstahls und der Beschädigung geht mit der Übergabe auf den Mieter über und bleibt bis zur vollständigen Rückgabe bei ihm.
Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln, gegen Zugriff Unbefugter, Diebstahl und Witterungseinflüsse zu sichern und ausschließlich bestimmungsgemäß einzusetzen. Eine Aufsicht über die Geräte ist während der gesamten Mietdauer sicherzustellen.
Dem Mieter wird dringend empfohlen, für die Mietdauer eine Veranstalterhaftpflicht- sowie eine Elektronik- oder Mietsachversicherung zu unterhalten, die Verlust, Diebstahl und Beschädigung der gemieteten Technik abdeckt. Eine bestehende Versicherung entbindet nicht von der Haftung nach Ziffer 8.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietdauer eintreten, insbesondere für Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, unsachgemäßen Transport, Feuchtigkeits- und Witterungsschäden sowie Schäden durch Überlastung oder falschen Anschluss. Dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweist, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.
Bei Beschädigung trägt der Mieter die Reparaturkosten. Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden trägt er den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts. Zusätzlich ersetzt der Mieter den nachgewiesenen Mietausfall für den Zeitraum, in dem das Gerät wegen Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht vermietet werden kann.
Bei Diebstahl oder Verlust hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und WW-Sound eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
9. Rückgabe und verspätete Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und im übergebenen Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt. Wird die Mietsache verspätet zurückgegeben, schuldet der Mieter für jeden angefangenen weiteren Miettag die vereinbarte Tagesmiete; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10. Stornierung durch den Mieter
Storniert der Mieter nach Vertragsschluss, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet, abzüglich der ersparten Aufwendungen und desjenigen, was WW-Sound durch eine anderweitige Vermietung der Geräte im gleichen Zeitraum erwirbt (§ 537 BGB). WW-Sound bemüht sich um eine anderweitige Vermietung, schuldet sie jedoch nicht.
Stornierungen bedürfen der Textform.
11. Haftung von WW-Sound
WW-Sound haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WW-Sound nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
12. Höhere Gewalt
Kann WW-Sound die Leistung aus Gründen nicht erbringen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen – etwa Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Ausfall der Verkehrsinfrastruktur oder Stromausfall –, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen in diesem Fall nicht.
13. Textform, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von WW-Sound.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von WW-Sound (§ 38 Abs. 1 ZPO). WW-Sound bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Kontakt
WW-Sound
Koblenzerstraße 29, 57610 Altenkirchen
E-Mail: kontakt@ww-sound.de
Telefon: 0179 172 5606
